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FAQ
Was erwartet mich bei STEINER Familyentertainment?
- Viel Spaß bei der Arbeit in den schönsten Orten Österreichs
- Aufregende Jobs in der Kinder- und Familienunterhaltung
- Flexible Arbeitszeiten in einem fallweisen Beschäftigungsverhältnis
- Faire Bezahlung sowie zahlreiche Add-Ons wie z.B.: Übernahme von Verpflegungs- und Nächtigungskosten, Crew-Shuttle für Events ausserhalb von Wien
- Schulungen und Weiterbildungsmöglichkeiten (z.B. Luftballonmodellieren & Kinderschminken)
- Teambuilding-Events wie z.B. (gemeinsame Treffen bei Drinks, Punsch, ..)
Wie kann ich mich bewerben?
Fülle dazu einfach untenstehendes Bewerbungsformular aus oder schicke uns eine Mail an: casting@familyentertainment.at
Wie läuft der Bewerbungsprozess?
„Durch`s reden kommen die Leute zusammen“ – nach einem kurzen Telefonat oder einem Online-Call freuen wir uns dich bei deinem ersten Einsatz besser kennenzulernen.
Wie erfahre ich von den aktuellen Jobs?
Alle aktuellen Jobs werden unsererseits sowohl auf Facebook als auch mittels Nachrichtendienst Signal in Jobgruppen ausgeschrieben.
Was bedeutet „fallweise Beschäftigung“?
Unter fallweise Beschäftigten versteht man Personen, die in unregelmäßiger Folge tageweise bei derselben Dienstgeberin bzw. demselben Dienstgeber beschäftigt werden, wenn die Beschäftigung für eine kürzere Zeit als eine Woche vereinbart ist.
Alle Mitarbeitenden werden unsererseits für den jeweiligen Arbeitstag als fallweise Beschäftigte tageweise angemeldet, dh. ihr werdet für den vereinbarten Tag bei der ÖGK (Österreichischen Gesundheitskasse) gemeldet und seid somit als fallweise geringfügig Beschäftigte nach dem ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) im Rahmen eurer Tätigkeit für den jeweiligen Tag bei der ÖGK (Österreichischen Gesundheitskasse) teilversichert. (Unfallversicherung)
Wie bin ich im Rahmen meiner Tätigkeit bei euch versichert?
Bei der fallweisen bzw. tageweisen Beschäftigung ist jeder Tag als eigenständiges Dienstverhältnis zu betrachten. Eine Zusammenrechnung erfolgt nicht. Bei der geringfügigen fallweisen Beschäftigung besteht keine Kranken- und Pensionsversicherungspflicht, sondern nur eine Teilversicherung in der Unfallversicherung.
Bitte achtet selbstständig auf für euch geltende Grenzen, damit es nicht zu Überraschungen wie Nachzahlungen kommt!
Wieviel werde ich verdienen, wie hoch ist die Gage?
Alle Gagen werden im Rahmen der jeweiligen Jobausschreibung angeführt, ebenso ob seitens STEINER Familyentertainment Shuttledienste, Verpflegung und Nächtigungen angeboten werden. Sofern nicht anders angegeben gilt jedoch das Bruttogesamtentgelt für tageweise Beschäftigte, bis auf Widerruf folgende Pauschalentgelte von € 100,00 brutto pro Tag als Tagesgage, € 130,00 brutto pro Tag als Teamleitergage und € 50,00 brutto pro Tag als Halbtagesgage. In den genannten Bruttopauschalentgelten sind sämtliche Ansprüche aus der Tätigkeit des Arbeitsnehmers für den Arbeitgeber (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) inkludiert.
Ist die Anreise zu den Veranstaltungen bezahlt?
Nein, reine Fahrtzeiten von/zu den Veranstaltungen ist keine Arbeitszeit. Wir bemühen uns natürlich dennoch lange Wegstrecken für An- und Abreisen in den jeweiligen Gagen entsprechend zu berücksichtigen.
Werde ich im Rahmen der Veranstaltung von euch verpflegt?
Bei allen Veranstaltungen außerhalb von Wien kümmern wir uns für dich um die Verpflegung. Abhängig von der Dauer sowie der Anzahl der Veranstaltungstage bekommt ihr in der Regel Frühstück in den Unterkünften, Mittagsverpflegung sowie gegebenenfalls Lunchpakete oder Abendverpflegung.
Muss ich mich selbst um Unterkünfte kümmern?
Nein, bei mehrtägigen Veranstaltungen organisieren wir Zimmer in einer Unterkunft für die Crew.
Was ist eine „Fahrergage?“
Die Fahrergage ist eine kleine Zulage zur normalen Gage, du bekommst sie für sichere und verantwortungsvolle Fahren unserer Crewfahrzeuge, sowie für das abholen und zurück bringen der Teamfahrzeuge.
ACHTUNG: sämtliche Verkehrsstrafen und Bußgelder sind jedoch von der jeweiligen Fahrer*in zu entrichten. 😉
Wann bekomme ich mein Gehalt ausbezahlt?
Die Auszahlung des Entgelts erfolgt immer im Nachhinein gesammelt für alle Einsätze eines Monats am Ende des jeweiligen Monats bis spätestens zum fünften des Folgemonats